Vertragsbeziehungen
Die Planergemeinschaft ist ein Zusammenschluss von unabhängigen, selbstständigen und gleichberechtigten Partnerinnen und Partnern für die Planung eines einzelnen Bauvorhabens. Bezeichnend für dieses Modell ist, dass die Planenden gemeinsam in einem Vertragsverhältnis mit den Auftraggebenden stehen und solidarisch haften. Zu diesem Zweck organisiert sich die Planergemeinschaft unter einem Gesellschaftsvertrag, dessen Bestandteile, die rechtlich auch für die Auftraggebenden gelten sollen, in den Hauptvertrag übernommen werden müssen. Die Leistungsabgrenzung der Planenden untereinander muss klar und detailliert definiert werden. Bilden die Planenden keine Gesellschaft, sind sie persönlich für jede Forderung an die Planergemeinschaft haftbar.
In diesem Organisationsmodell übernimmt die gemeinsam vereinbarte Vertreterin der Planergemeinschaft erstens die Kommunikation gegenüber den Auftraggebenden und Dritten sowie zweitens die Leitung, Organisation und Koordination der Gemeinschaft.
Organigramm Planergemeinschaft
Chancen und Risiken
Auftraggebende
- Ein Planervertrag, weniger vertragliche Koordination,
- Ein Ansprechpartner auf der Seite der Planenden.
Planende
- Freie Wahl des Planerteams,
- Als Planergemeinschaft konkurrenzfähiger,
- Gleichberechtigung der Partnerinnen und Partner,
- Solidarische Haftung,
- Fachbauleitung übernehmen die Fachplanenden.