Gesellschaftliche Verantwortung
Häufig werden gesellschaftliche und kulturelle Anliegen bereits während der Programmentwicklung eines Bauvorhabens ausgeklammert, weil sie eine komplexe qualitative – und damit nicht messbare – Ebene darstellen. Es wird allgemein vermutet, durch die baurechtlichen Vorgaben seien die gesellschaftlichen Anliegen genügend berücksichtigt und in der Planung müssten diese nicht speziell beachtet werden. Damit sinken Sensibilität und Verantwortungsgefühl der Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft, und die Bauherrin oder der Bauherr beschäftigt sich eher mit den wirtschaftlich messbaren Zielen einer Bauaufgabe. Diese Sensibilität und dieses Verantwortungsbewusstsein gilt es jedoch, innerhalb der durchgehenden Prozessachse zu etablieren und zu stärken. Bauen und Entwickeln sind nicht alleine an singuläre Wünsche der Auftraggebenden gekoppelt, sondern sie stehen im Mittelpunkt jeglicher gesellschaftlichen Entwicklung.